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   OVG Sachsen, 31.01.2017 - 3 B 228/16   

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OVG Sachsen, 31.01.2017 - 3 B 228/16 (https://dejure.org/2017,2606)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 (https://dejure.org/2017,2606)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 3 B 228/16 (https://dejure.org/2017,2606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123 Abs. 1 GG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 12 Abs. 1 StVZO § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StVG § 38
    Vorwegnahme der Hauptsache; Ausnahmegenehmigung; Kennleuchten für blaues Blinklicht; Sanitätsdienstleister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 28.13

    Blaulicht; blaues Rundumlicht; blaues Blinklicht; Blaulichtberechtigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2017 - 3 B 228/16
    Bereits die Verwendung des Genitivs spricht dafür, dass das Kraftfahrzeug einer bestimmten Einrichtung, hier also dem Rettungsdienst, organisatorisch-institutionell zugeordnet sein muss (BVerwG, Urt. v. 12. März 2015 - 3 C 28/13 -, juris Rn. 14 f.).

    Die Ausnahmegenehmigung müsste demnach geboten sein, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 2015 a. a. O., Rn. 28; Urt.v. 30. Mai 2013 - 3 C 9.12 -, juris Rn. 29; Urt. v. 21. Februar 2002 - 3 C 33/01 -, juris Rn. 20).

    Die gegebene Begründung sowie die Verwaltungspraxis des Antragsgegners steht somit im Einklang mit dem Willen des Verordnungsgebers, wonach der Kreis der Fahrzeuge, die mit Blaulicht ausgestattet sind, aus Gründen der Verkehrssicherheit möglichst klein bleiben soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 2015 a. a. O. Rn. 17 ff.).

    Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 GG können durch ein Handeln anderer Träger öffentlicher Gewalt nicht begründet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 2015 a. a. O. Rn. 30).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 9.12

    Gelbes Blinklicht (Rundumlicht); Fahrzeuge, die der Müllabfuhr dienen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2017 - 3 B 228/16
    Die Ausnahmegenehmigung müsste demnach geboten sein, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 2015 a. a. O., Rn. 28; Urt.v. 30. Mai 2013 - 3 C 9.12 -, juris Rn. 29; Urt. v. 21. Februar 2002 - 3 C 33/01 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2017 - 3 B 228/16
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG ist eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zwingend geboten ist, weil die zu erwartenden Nachteile für den Betroffenen unzumutbar und im Falle des Obsiegens nicht mehr rückgängig zu machen sind, und das Rechtsmittel in der Hauptsache mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, juris; BVerwG, Beschl. vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, juris Rn. 24; HessVGH, Beschl. v. 18. April 2001 - 2 Q 1064/01 -, juris Rn. 6; NdsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2003 - 13 ME 343/03 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 20 B 1889/07 - juris Rn. 4; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 31. EL Juni 2016, § 123 Rn. 142 ff.; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 123 Rn. 14).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2017 - 3 B 228/16
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG ist eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zwingend geboten ist, weil die zu erwartenden Nachteile für den Betroffenen unzumutbar und im Falle des Obsiegens nicht mehr rückgängig zu machen sind, und das Rechtsmittel in der Hauptsache mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, juris; BVerwG, Beschl. vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, juris Rn. 24; HessVGH, Beschl. v. 18. April 2001 - 2 Q 1064/01 -, juris Rn. 6; NdsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2003 - 13 ME 343/03 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 20 B 1889/07 - juris Rn. 4; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 31. EL Juni 2016, § 123 Rn. 142 ff.; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 123 Rn. 14).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2017 - 3 B 228/16
    Die Ausnahmegenehmigung müsste demnach geboten sein, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 2015 a. a. O., Rn. 28; Urt.v. 30. Mai 2013 - 3 C 9.12 -, juris Rn. 29; Urt. v. 21. Februar 2002 - 3 C 33/01 -, juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 13 ME 343/03

    Zugangsanspruch eines Schülers zu einer bestimmten Schule; Grenze des

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2017 - 3 B 228/16
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG ist eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zwingend geboten ist, weil die zu erwartenden Nachteile für den Betroffenen unzumutbar und im Falle des Obsiegens nicht mehr rückgängig zu machen sind, und das Rechtsmittel in der Hauptsache mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, juris; BVerwG, Beschl. vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, juris Rn. 24; HessVGH, Beschl. v. 18. April 2001 - 2 Q 1064/01 -, juris Rn. 6; NdsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2003 - 13 ME 343/03 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 20 B 1889/07 - juris Rn. 4; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 31. EL Juni 2016, § 123 Rn. 142 ff.; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 123 Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2008 - 20 B 1889/07

    Anspruch eines Bürgers auf Nichtabschuss eines von Terroristen entführten

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2017 - 3 B 228/16
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG ist eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zwingend geboten ist, weil die zu erwartenden Nachteile für den Betroffenen unzumutbar und im Falle des Obsiegens nicht mehr rückgängig zu machen sind, und das Rechtsmittel in der Hauptsache mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, juris; BVerwG, Beschl. vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, juris Rn. 24; HessVGH, Beschl. v. 18. April 2001 - 2 Q 1064/01 -, juris Rn. 6; NdsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2003 - 13 ME 343/03 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 20 B 1889/07 - juris Rn. 4; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 31. EL Juni 2016, § 123 Rn. 142 ff.; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 123 Rn. 14).
  • VGH Hessen, 18.04.2001 - 2 Q 1064/01

    Ausweisung von Flugrouten - Eilrechtsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2017 - 3 B 228/16
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG ist eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zwingend geboten ist, weil die zu erwartenden Nachteile für den Betroffenen unzumutbar und im Falle des Obsiegens nicht mehr rückgängig zu machen sind, und das Rechtsmittel in der Hauptsache mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, juris; BVerwG, Beschl. vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, juris Rn. 24; HessVGH, Beschl. v. 18. April 2001 - 2 Q 1064/01 -, juris Rn. 6; NdsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2003 - 13 ME 343/03 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 20 B 1889/07 - juris Rn. 4; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 31. EL Juni 2016, § 123 Rn. 142 ff.; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 123 Rn. 14).
  • VG Stuttgart, 23.03.2022 - 8 K 658/20

    Anerkennung von Personenkraftwagen als Unfallhilfswagen öffentlicher

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO im Wege der Ermessensreduzierung auf Null ist nur geboten, wenn anderenfalls Menschenleben nicht gerettet oder schwere gesundheitliche Schäden nicht abgewendet werden können (im Anschluss an Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 -, juris Rn. 16).

    Die Ausnahmegenehmigung müsste demnach geboten sein, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28/13 -, juris Rn. 28 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 -, juris Rn. 15).

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO im Wege der Ermessensreduzierung auf Null ist folglich nur geboten, wenn anderenfalls Menschenleben nicht gerettet oder schwere gesundheitliche Schäden nicht abgewendet werden können (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 -, juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2024 - 13 S 1014/22

    Ausrüstung eines Unfallhilfswagens eines privaten Eisenbahnunternehmens mit

    aa) Es ist offen, ob - für den Fall, dass eine Anerkennung nach § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO tatbestandlich nicht in Betracht kommt - die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO als ausnahmsweise gebundene Entscheidung nach den oben aufgezeigten Maßstäben geboten war, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können, insbesondere um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden (zu diesen Anforderungen vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 - juris Rn. 16).
  • VG Stuttgart, 23.02.2022 - 8 K 658/20

    Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe; Blaulicht; Kennleuchten für

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO im Wege der Ermessensreduzierung auf Null ist nur geboten, wenn anderenfalls Menschenleben nicht gerettet oder schwere gesundheitliche Schäden nicht abgewendet werden können (im Anschluss an Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 -, juris Rn. 16).

    Die Ausnahmegenehmigung müsste demnach geboten sein, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28/13 -, juris Rn. 28 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 -, juris Rn. 15).

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO im Wege der Ermessensreduzierung auf Null ist folglich nur geboten, wenn anderenfalls Menschenleben nicht gerettet oder schwere gesundheitliche Schäden nicht abgewendet werden können (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 -, juris Rn. 16).

  • VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16

    Ausnahmegenehmigung; Blaulicht; Unfallforschung

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO im Wege der Ermessensreduzierung auf Null ist geboten, wenn anderenfalls Menschenleben nicht gerettet oder schwere gesundheitliche Schäden nicht abgewendet werden können (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 - juris, Rn. 16).
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